- Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen
- ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und Personen mit ärztlichem Attest
- Es gilt eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Aussenbereichen
- ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Alter von 12 Jahren und Personen mit ärztlichem Attest
- Die Abstandsregel von 1.5 m ist einzuhalten
- Die Gäste werden auf die Hygiene-und Schutzmassnahmen hingewiesen
- Gäste mit Krankheitssymptomen müssen zu Hause zu bleiben
- SwissCovid App herunterladen und aktivieren, um Infektionsketten zu stoppen
Hinweise vom BAG (Bundesamt für Gesundheit)
Hinweise vom Kanton St. Gallen