15.03.2024

Wie wird das Projekt weiter finanziert?

Von Larissa Marthy

 

Im September 2023 konnte die erste Projektphase erfolgreich abgeschlossen werden. Aktuell prüft der Kanton St. Gallen die Weiterfinanzierung, damit die Machbarkeit und Bewilligungsfähigkeit geprüft werden können.

 

Das Projekt «Licht- und Wasserwelten» (LIWA) wurde bis im letzten Jahr im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) mit Geldern von Bund und Kanton finanziert. Diese erste Projektphase dauerte von Oktober 2020 bis September 2023 und hatte zum Ziel, ein Detailkonzept mit Businessplan zu erarbeiten sowie einen geeigneten Standort zu finden.
Nachdem wir im letzten Herbst termingerecht sämtliche Dokumente vorlegen konnten, ist die Projektidee nun so weit gereift, dass die nächsten Abklärungen gemacht werden können. Es geht jetzt in einer zweiten Phase darum, die Bewilligungsfähigkeit sowie die Machbarkeit des Projekts zu prüfen. Damit möchten wir erreichen, dass ein möglicher Investor die geforderten Sicherheiten hat, um zu investieren.

 

Unterstützung aus der Privatwirtschaft
Diese anstehenden Aufgaben sind mit weiteren Kosten verbunden. Bereits im letzten Jahr haben deshalb mehrere Gespräche mit der Standortförderung des Kantons St. Gallen stattgefunden, um herauszufinden, ob eine Weiterfinanzierung durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) denkbar wäre.

 

Es wurde bereits im letzten Sommer kommuniziert, dass weitere Finanzierungsmöglichkeiten seitens des Kantons St. Gallen nur geprüft werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

 

  • Strategische Partner aus Industrie / Tourismus vorhanden
  • Überbetriebliche Struktur muss ausgearbeitet sein (Interessensgemeinschaft)
  • Detailkonzept und Businessplan müssen vorhanden sein
  • CHF 100’000.- Cashbeiträge aus der Privatwirtschaft (Industrie und Tourismus)

 

Im Januar 2024 konnten wir unsere Finanzierungsanfrage mit einem Projektbudget und einem Zeitplan bis im Frühjahr 2025 beim Kanton St. Gallen einreichen, da wir sämtliche Bedingungen erfüllen können. Insbesondere die finanzielle Unterstützung aus der Privatwirtschaft stimmt uns äusserst positiv für den weiteren Projektverlauf. Diverse Unternehmen aus Industrie und Tourismus haben einen finanziellen Beitrag zugesprochen, so dass Cashbeiträge in Höhe von mehr als CHF 100‘000.- zugesichert sind. Aktuell ist unser Antrag bei der Amtsleiterin des AWA sowie dem zuständigen Regierungsrat in Prüfung. Ein Entscheid über die weitere Finanzierung ist Ende März zu erwarten.

 

Erste Beurteilung betreffend Bewilligungsfähigkeit
Obwohl die Finanzierung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gesichert ist, haben wir bereits die ersten Massnahmen ergriffen. Wir sind in Kontakt mit dem Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen, um eine erste Einschätzung zur Bewilligungsfähigkeit des Projekts zu erhalten. Es wurde Anfang Januar ein umfangreiches Projektdossier eingereicht, welches aktuell vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) geprüft wird. Es ist ebenfalls zu erwarten, dass wir im Verlauf des Monats eine erste Rückmeldung dazu erhalten. So wird es möglich sein, konkrete Arbeitspakete zu definieren und anschliessend in Angriff zu nehmen.

 

Fragerunde – 3 Fragen, 3 Antworten

 

1. Was bedeutet «Neue Regionalpolitik» und welche Ziele verfolgt sie?

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) investiert der Bund zusammen mit den Kantonen in innovative Köpfe und Unternehmen, die ländliche Regionen und Berggebiete sowie Grenzregionen als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsräume attraktiv gestalten und nachhaltig weiterentwickeln wollen.

Gerade in den Berggebieten spielt der Tourismus eine wichtige Rolle in der regionalen Wirtschaft. Die NRP unterstützt die Entwicklung von neuen Angeboten und innovativen Produkten im Tourismus. Sie fördert ausserdem Zusammenarbeitsprojekte zwischen Destinationen oder hilft bei der Finanzierung von touristischen Infrastrukturen, welche die regionale Wertschöpfung erhöhen.

 

2. Wofür werden die Unterstützungsgelder eingesetzt?

Der errechnete Gesamtaufwand für die bereits laufende Projektphase vom 1. März 2024 bis 28. Februar 2025 liegt bei knapp 3’000 Arbeitsstunden.

Dieser Aufwand teilt sich in folgende Teilprojekte auf:

 

  • 10% Projektleitung / Administration
  • 15% formelle Verfahren
  • 15% Kommunikation / Sensibilisierung
  • 30% Angebotsgestaltung
  • 30% Betriebs- und Nutzungskonzept

 

Nebst der Light Ragaz AG, welche Initiantin und Umsetzerin des Projekts ist, sind auch Dritte mit Aufgaben betraut. Die Unterstützungsgelder werden also dafür eingesetzt, dass die richtigen Fachpersonen an der Projektidee weiterarbeiten, damit bis im Frühjahr 2025 folgende Ziele erreicht werden können:

 

  1. Machbarkeit geprüft – es kann nachgewiesen werden, ob das Projekt machbar ist, wie es machbar ist und warum ein Investor investieren soll
  2. Finanzierung gesichert – es kann / können ein / mehrere Investor/en vom Projekt überzeugt werden und Finanzierung für die Realisierung ist sichergestellt
  3. Betreiber(gesellschaft) an Bord – Betriebskonzept steht und ein / mehrere Betreiber ist / sind vorhanden

 

3. Warum ist die Finanzierung durch öffentliche Gelder notwendig?

LIWA verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und hat zum Ziel, die Wertschöpfung in der gesamten Region massgeblich zu erhöhen. Es handelt sich um eine Entwicklung, welche die Standortattraktivität erhöht und damit von volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Das finanzielle Commitement aus der Privatwirtschaft zeigt, dass es innovative Projekte wie LIWA braucht. Und es braucht Menschen, die den Mut und die Bereitschaft aufbringen, sich für unsere Region einzusetzen – gesamtheitlich.
Nur dank der Unterstützung durch die öffentliche Hand ist es möglich, diesen Aufwand finanziell zu entschädigen, da die Privatwirtschaft ihre Gewinne in die eigene Entwicklungen investieren muss und soll.

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