AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Light Ragaz AG

  1. Die Light Ragaz AG wird im Folgenden als „Veranstalterin“ bezeichnet.
  2. "Light Ragaz @Tamina" ist die von der Veranstalterin aufgeführte Licht- und Klanginstallation in der Taminaschlucht hinter dem Alten Bad Pfäfers oder an einem anderen geeigneten Ort.
  3. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Besucher von Light Ragaz und Vertragspartner der Veranstalterin. Die AGB der Veranstalterin sind integrierender Bestandteil des Vertrages, der mit dem Erwerb dieser Eintrittskarte abgeschlossen wurde.
  4. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung im Freien statt.
  5. Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist aus Sicherheitsgründen unbedingt Folge zu leisten. Insbesondere sind die aktuell gültigen Schutzbestimmungen in Zusammenhang mit COVID-19 zu befolgen.
  6. Eine vertragliche Bindung entsteht durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschliesslich zwischen dem Erwerber/der Erwerberin und Inhaber/Inhaberin und der Veranstalterin.
  7. Der Erwerb von Eintrittskarten der Veranstalterin zwecks Weiterverkauf ist generell untersagt.
  8. Kinder, welche das 15. Altersjahr noch nicht vollendet haben, ist der Besuch nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person erlaubt (Eltern, Lehrperson oder ähnliches).
  9. Die Eintrittskarte wird von der Veranstalterin an der Abendkasse kontrolliert und berechtigt zur Fahrt mit der Postauto-Extrafahrt sowie dem Eintritt in die Taminaschlucht.
  10. Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt im Postauto, am offiziellen Eingang und entlang der Taminaschlucht, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
  11. Der von der Veranstalterin eingesetzte Ordnungsdienst hat das Recht, Personen den Einlass in die Taminaschlucht aus wichtigen Gründen zu verwehren. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann ein wichtiger Grund darstellen.
  12. In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten.
  13. Für Gruppenbuchungen (ab 15 Personen) gelten gesonderte Annullationsbedingungen gemäss Bestätigung.
  14. Sollte die Zugangsstrasse zu "Light Ragaz @Tamina" oder die Schlucht selbst gesperrt sein, wird dem Besucher ein Umtausch der Eintrittskarte ermöglicht.
  15. "Light Ragaz @Tamina" ist nicht geeignet für Menschen mit Fotophobie und Klaustrophobie. Die Veranstalterin weist darauf bei jedem Ticketkauf hin. Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Gesundheitsschäden ab.
  16. Schadenersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalterin, ihr gesetzlicher oder statutarischer Vertreter oder ihr Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind auf den Ersatz des Ticketpreises beschränkt.
  17. Es gelten die aktuell gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Abgabe von Alkohol durch die Veranstalterin.
  18. Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Feuerwerkskörpern, Waffen aller Art sowie anderen gefährlichen Gegenständen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Gelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor. Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt am Eingang und entlang des Geländes, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch.
  19. Professionelle Spiegelreflexkameras, Aufnahme-/Abspielgeräte mit Lautsprechern, sowie Selfiesticks und ähnliche Geräte sind in der Taminaschlucht verboten. Nicht gestattet sind ebenfalls Video- und Audioaufnahmen. Gestattet ist das Fotografieren für den privaten Gebrauch. Missbräuche werden strafrechtlich verfolgt.
  20. Die Veranstalterin ist für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach den Events ins Fundbüro gebracht (Infostelle von Heidiland Tourismus im Alten Dorfbad, Bad Ragaz).
  21. Betreten des Eventgeländes inkl. Schlucht auf eigene Gefahr. Bei jeglichen Schäden durch Naturgewalten wird keine Haftung übernommen.
  22. Gerichtsstand ist Bad Ragaz.

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